Bei der Schlüsselübergabe eines Mietvertrags in Österreich gibt es wichtige Punkte zu beachten. Das Mietrechtsgesetz schreibt keine genaue Anzahl vor. Trotzdem müssen Vermieter bestimmte Regeln einhalten.
Vermieter müssen alle nötigen Schlüssel für die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung bereitstellen. Das umfasst Schlüssel für die Wohnungstür und Gemeinschaftsräume. Dazu gehören Keller, Dachboden und Waschküche.
Im Mietvertrag sollte die Anzahl der übergebenen Schlüssel festgehalten werden. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten. Mieter haben Anspruch auf genügend Schlüssel für die ungehinderte Nutzung.
Details zur Schlüsselanzahl für Mieter
- Das Mietrechtsgesetz schreibt keine konkrete Anzahl an Schlüsseln vor, die der Vermieter aushändigen muss.
- Der Vermieter muss dem Mieter alle Schlüssel übergeben, die für die uneingeschränkte Nutzung der Mietwohnung notwendig sind.
- Dazu zählen auch Schlüssel für Gemeinschaftsräume wie Keller, Dachboden oder Waschküche.
- Die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte im Mietvertrag festgehalten werden.
- Mieter haben das Recht auf ausreichend Schlüssel, um die Wohnung ungehindert nutzen zu können.
Gesetzliche Regelungen zur Schlüsselanzahl in Österreich
Österreich hat keine festen Gesetze zur Anzahl der Schlüssel für Mieter. Weder das Mietrechtsgesetz noch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geben klare Regeln vor. Stattdessen entscheiden Gerichte anhand verschiedener Faktoren.
Zu den maßgeblichen Faktoren zählen:
- Der Inhalt des Mietvertrags
- Der Zweck des Mietverhältnisses
- Ortsgebrauch und Verkehrssitte
Mietrechtsgesetz (MRG) und Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Das MRG und ABGB nennen keine Mindestanzahl an Schlüsseln. Trotzdem enthalten sie wichtige Bestimmungen. § 1098 ABGB erlaubt Mietern, bei Bedarf Wohnungsschlüssel nachzumachen.
Dies gilt nur, wenn der Vermieter genug Schlüssel bereitstellt. Die genaue Anzahl hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Faktoren für die Bestimmung der Schlüsselanzahl
Oft legt der Mietvertrag die Schlüsselanzahl fest. Fehlt diese Angabe, entscheiden Gerichte nach Zweck und örtlichen Gepflogenheiten. Für Familienwohnungen braucht jeder Erwachsene meist einen Schlüssel.
Bei Gewerbeimmobilien variiert die Anzahl je nach Nutzung. Der Bedarf wird individuell ermittelt.
Schlüssel für allgemein zugängliche Teile des Hauses
Mieter haben Anspruch auf genügend Schlüssel für gemeinsame Hausbereiche. Der Vermieter muss die benötigte Anzahl bereitstellen. Dabei zählen Bewohner und regelmäßige Besucher wie Putzkräfte.
Nachmachen von Schlüsseln und Sicherstellung
Für zusätzliche Schlüssel kann der Vermieter eine Sicherstellung fordern. Diese deckt Kosten und verhindert unbefugtes Nachmachen. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Schlüsselkosten.
Nach Mietende wird die Sicherstellung zurückgezahlt. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Rückgabe aller Schlüssel.
Schließanlagen für Hoftür und Wohnung
Bei Schließanlagen für Hof- und Wohnungstür sollten sich beide Parteien einigen. Es gilt, Mieterbedürfnisse und Vermieter-Sicherheitsinteressen abzuwägen. Offene Kommunikation führt zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle.
Vorgehen bei Schlüsselverlust
Bei Schlüsselverlust oder -diebstahl muss der Mieter sofort den Vermieter informieren. Der Vermieter entscheidet dann über einen möglichen Schlossaustausch. Dies dient der Sicherheit des Gebäudes und anderer Mieter.
Informationspflicht gegenüber dem Vermieter
Schnelle Information an den Vermieter ist wichtig. So kann er auf Sicherheitsrisiken reagieren. Versäumt der Mieter diese Pflicht, kann er für Schäden haften.
Kostentragung für den Einbau eines neuen Schlosses
Der Mieter trägt die Kosten, wenn er den Schlüsselverlust verschuldet hat. Eine Missbrauchsgefahr muss bestehen. Das Schloss muss tatsächlich ausgetauscht worden sein.
Vertragsklauseln zur Kostentragung ohne Mieter-Verschulden sind unwirksam. Der Vermieter kann die Kosten nur bei echtem Austausch geltend machen.
Schuldfrage und Missbrauchsgefahr
Die Kostentragung hängt von Schuld und Missbrauchsgefahr ab. Gerichte beurteilen jeden Fall individuell. Sie berücksichtigen die Umstände des Verlusts und das Zutrittsrisiko.
Beim Auszug müssen alle Schlüssel persönlich zurückgegeben werden. So vermeidet man mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters.